Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Wartungsarbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Zudem ist keine Barzahlung vor Ort möglich.
Informieren Sie sich Hier über die Möglichkeiten, wie Sie mit staatlichen Fördermitteln Ihr Bestandsgebäude energetisch sanieren können
Ihnen ist neben dem Wunsch, Heizkosten einzusparen und die Umwelt durch die Senkung der CO2-Emissionen zu schonen, auch eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie und Verbesserung Ihres Raumklimas wichtig? Dann ist der Austausch der Fenster eine gute Maßnahme für eine energetische Sanierung. Hier finden Sie einen Überblick der staatlichen Förderungen, um die richtige Fördermaßnahme für Ihr Projekt zu herauszufinden.
sinnvoll planen
Ein ressourcenschonender Umbau verbirgt oft mehr Planungsfreiheit als erwartet, denn im Bestand stecken oft mehr Material und Energie, die noch verwendet und damit erhalten bleiben können. Oft sind die Decken und Außenwände einwandfrei intakt. Ein Abriss wäre eine Verschwendung noch nutzbarer Ressourcen. Aktiv das Klima schützen, Klimaziele erreichen, den Geldbeutel schonen – mit guter Planung und dem Verbrauch weniger Rohstoffe ist es möglich. Sich für den Kauf eines Bestandsgebäudes zu entscheiden, um es dann energetisch zu sanieren, ist immer auch bisschen mit einem Abenteuer verbunden: ein in die Jahre gekommenes Haus auf den neuesten Stand zu bringen, bedeutet neben viel Arbeit auch eine genaue Planung. Aber als Lohn der Mühe und des Mutes, im Bestand gebaut zu haben, wird ein besonderes Haus mit einer Geschichte entstehen. Aus Alt mach WOW!
Eine energetische Sanierung muss sinnvoll geplant werden. Noch vor unserer Angebotserstellung ist es für die Kalkulation Ihrer Fenster und Haustür von großer Wichtigkeit, uns Ihren Wunsch nach staatlicher Förderung im Zuge einer energetischen Sanierung wissen zu lassen. Nur so können wir Ihnen ein Angebot erstellen, das Ihnen Ihre Zuschüsse und Kredite gewährt. Planungs-, Beratungs- und Vorbereitungsarbeiten dürfen jedoch schon vor der Antragstellung geleistet werden.
Woran erkenne ich, dass ich neue Fenster brauche?
Die wichtigsten Anzeichen leicht erkennen
Fenster können ihre vielfältigen Funktionen und Aufgaben nur in einwandfreiem Zustand erfüllen. Veraltete oder beschädigte Fenster machen sich durch viele Faktoren, wie z.B. dauerhafte Zugluft, bemerkbar. Folgende Merkmale lassen Sie erkennen, ob Sie neue Fenster brauchen und energetisch sanieren sollten:
Ihre Fenster sind älter als 20 Jahre bzw. vor 1995 verbaut.
Sie stellen Kondenswasser an den inneren Scheiben fest.
Ihre Fenster lassen sich nicht mehr richtig schließen.
Es zieht dauerhaft.
Ihre Fenster haben eine veraltete Verglasung mit einem U-Wert über 2,0 W/m²K.
Sie stellen sichtbare Beschädigungen an Ihren Fenstern fest.
Möglichkeiten für eine energetische Sanierung
Gebäude energieeffizienter gestalten
Wenn sich nachweislich die Energieeffizienz durch Umbauten an Ihrem Gebäude durch eine energetische Sanierung erhöht, können staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme versucht der Gesetzgeber Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen zu setzen. Daher zeigen wir Ihnen übersichtlich und konkret Möglichkeiten der Inanspruchnahme auf, warum es sich für Sie trotz großer Investitionssumme lohnt, Fördergelder zu beantragen und was Sie im Vorfeld beachten müssen. Wir haben in den letzten Jahren viele Kunden erfolgreich dabei unterstützt, ihr persönliches Einsparpotential zu nutzen und sind Profi auf dem Gebiet, wenn es darum geht, Sie gemeinsam mit einem kompetenten Energieberater über förderfähige Maßnahmen zu beraten.
Sie möchten Ihr Gebäude energetisch sanieren?
Nutzen Sie im Rahmen einer energetischen Sanierung staatliche Fördermittel und haben Sie mit uns einen kompetenten Fachbetrieb an Ihrer Seite!
Es gibt in Deutschland vier Möglichkeiten der Förderung für die energetische Sanierung der Fenster:
regionale Förderprogramme von örtlichen Kommunen und Städten (hier mehr erfahren)
Kosten der Sanierung und Handwerkerleistung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen (mehr zum § 35c EStG erfahren Sie hier)
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderprogramme für eine energetische Sanierung
NEU: vereinfachte Fördersystematik
Im Programm “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sind förderfähige Umbauten am Gebäude, durch die sich Energieeffizienz erhöhen und damit aktiv Heizkosten einsparen lassen, klar definiert. Das BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz zusammen und wird beständig in einzelnen Punkten überarbeitet, welche sich auf die Fördergelder auswirken können. Seit dem 01.01.2023 wurden die Fördersätze zwar gesenkt, bleiben aber auf einem hohen Niveau. Die zwei wichtigsten Förderprogramme für die energetische Sanierung sind die Programme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
BAFA-Zuschüsse
Einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie einen Fenstertausch, sowie die Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber an die Erfüllung technischer Mindestanforderungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind.
Zur Vereinfachung können Sie sich folgende Grundregel, um die Auswahl des richtigen Förderprogrammes zu treffen, merken: für einzelne Maßnahmen am Fenster greift das Förderprogramm der BAFA. Wenn der Fenstertausch ein Teil systemischer Maßnahmen ist, um das Gebäude auf den Stand eines Effizienzgebäudes zu heben, können zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bei der KfW beantragt werden.
Mindestinvestitionsvolumen: € 300,- brutto pro Wohneinheit
Seit dem 01.01.2024 gilt folgendes:
Es können zunächst Angebote vom Fachunternehmer für die geplante Maßnahme eingeholt werden, spätestens zur Antragstellung muss allerdings ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen. Nur, wenn ein konkreter Vertrag vorliegt, kann die Förderung beantragt werden. Für die Antragstellung ist kein externer Energie-Effizienz-Experte notwendig. Zum allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht es hier entlang.
Unser Tipp: Lassen Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen!
Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein wichtiger Aspekt in der energetischen Sanierung und wird im Rahmen einer professionellen Energieberatung erstellt. Er bietet eine maßgeschneiderte Übersicht über die effizientesten Sanierungsmaßnahmen für eine Gebäude. Damit gilt er als Wegweiser für eine nachhaltige Sanierung und erhöht den Fördersatz um 5 %, wodurch die Sanierung einer Einzelmaßnahme mit BAFA-Förderung für Eigentümer noch attraktiver wird. Das Beratungshonorar für die Erstellung des iSFP wird von der BAFA in Höhe von 80 % bezuschusst. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei € 1.300,- und für größere Wohngebäude bei € 1.700,-.
zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW
Für eine Komplettsanierung, den Neubau oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses können zinsgünstige Kredite über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Wichtig für eine erfolgreiche Beantragung der Fördermittel für eine energetische Sanierung ist, dass der Fenstertausch im Rahmen einer systemischen Maßnahme erfolgt und das Gebäude im Anschluss an die umfangreiche Sanierung den Status eines Energieeffizienzgebäudes hat. Ein Effizienzgebäude muss sich durch eine energetisch optimierte Anlagentechnik und Bauweise auszeichnen. Je nach Effizienz der Gebäudehülle und Energieeffizienz werden die Häuser gegliedert: je kleiner die Zahl hinter dem genannten Effizienzhaus, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Das Zuschussportal der KfW (KfW-Programm 461) und die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (KfW-Programm 262) sind abgeschaltet worden. Die KfW fokussiert sich stattdessen auf das KfW-Programm 261.
Kredithöhe bei Sanierung: bis zu € 150.000,- mit 5 – 25 % Tilgungszuschuss je Wohneinheit
Kredithöhe bei Kauf und Bau: € 120.000,- mit 5 % Tilgungszuschuss je Wohneinheit
Tilgungszuschuss: zwischen 5 % und 45 %
Laufzeit: 4 – 30 Jahre
tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 – 5 Jahre
Montagearbeiten können grundsätzlich nur beantragt werden, wenn sie von einem anerkannten Fachbetrieb vorgenommen werden. Wenn Sie die Fenster eigenständig einbauen, werden nur die Materialkosten gefördert. Nachweise, dass eine energetische Sanierung erfolgt ist, müssen dennoch erbracht werden.
Vereinbaren Sie hier einen Rückruf
aktuelle Änderungen des BEG kurz & knapp
Jedes Unternehmen, jede Privatperson, jede gemeinnützige Einrichtung oder Gemeinde kann einen Antrag auf Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen stellen. Wichtig ist hierbei, unbedingt darauf zu achten, dass die jeweiligen Anträge vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.
NEU!
Nur noch 15 % Förderbonus für Einzelmaßnahmen im Bereich "Sanierung der Gebäudehülle".
Noch da!
5 % Bonus für Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes bleibt bestehen.
Fällt weg!
Keine KfW-Kreditförderung für Einzelmaßnahmen mehr.
Weiterhin!
Antrag gemeinsam mit Energie-Effizienz-Experte stellen und dreijährigen Steuerbonus sichern.
Weitere Informationen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier.
technische Anforderungen an eine energetische Sanierung
Die wichtigste, technische Mindestanforderung, die erfüllt sein muss, damit Ihre neuen Fenster förderungsfähig sind, ist der energetisch wichtige Uw-Wert der Fenster: der Wärmedurchgangskoeffizient gibt an, wieviel Wärme von Innen nach Außen gelangt – je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 01.11.2020 gilt, schreibt vor, dass neue Fenster höchstens einen Uw-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) aufweisen müssen. Förderfähige Fenster benötigen indes einen Uw-Wert von 0,95 W/(m2K) oder weniger, da die Anforderungen der KfW und des BAFA noch strenger sind.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei Wohngebäuden
Uw-Wert*
Fenster, Balkon- und Terrassentüren
≤ 0,95 W/(m2K)
Hauseingangstür
≤ 1,3 W/(m2K)
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, sowie von Kastenfenstern mit Sonderverglasung
≤ 1,3 W/(m2K)
barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
≤ 1,1 W/(m2K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Schall- und Brandschutz, sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung)
≤ 1,1 W/(m2K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmälern für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
≤ 1,4 W/(m2K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
≤ 1,6 W/(m2K)
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude
≤ 1,6 W/(m2K)
Dachflächenfenster
≤ 1,0 W/(m2K)
Glasdächer
≤ 1,6 W/(m2K)
Lichtbänder und Lichtkuppeln
≤ 1,5 W/(m2K)
einzuhaltende Uw-Werte bei der Fenster-Förderung per BEG EM über das BAFA für Wohngebäude - für Nicht-Wohngebäude gelten andere Werte
* Uw-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient für das gesamte Fenster (Glas, Rahmen, Randverbund)
Hinweis: Der Uw-Wert der Außenwand und des Daches muss kleiner sein, als der Uw-Wert des neu eingebauten Fensters oder Hauseingangstür. Auf einen wärmebrückenminimierten Einbau des Fensters ist zu achten. Auskünfte über aktuelle Änderungen der rechtlich geforderten Werte laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilt Ihnen Ihr Energieberater mit.
Sie möchten eine fachkompetente Beratung?
Unsere Fachberater nehmen sich gerne für Sie Zeit und erstellen Ihnen ein Angebot für die energetische Sanierung Ihrer Fenster und Haustür!
Wir empfehlen für jede energetische Sanierung das Hinzuziehen eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)
qualifizierte Energieberatung mit hoher Fachkompetenz
Eine erste Orientierung können Sie auf der Website der Energie-Effizienz-Experten bekommen. Eine kurze Online Beratung und der Basis-Check sind kostenlos. Die Kosten für eine komplette Beratung für eine energetische Sanierung samt Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit bis zu 80 %. Das können bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal € 1.300,- pro Kalenderjahr und Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnparteien maximal € 1.700,- pro Kalenderjahr sein.
Die Aufgaben des Energieberaters sind im Wesentlichen:
Einschätzung der Energieversorgung Ihres Gebäudes mit Optimierungsvorschlägen
Erstellung eines iSFP, welcher eine auf Ihr Eigenheim zugeschnittene Sanierungsstrategie umfasst und daraus entsprechende Empfehlungen ableitet
Aufschlüsselung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen und Instandhaltungskosten
Antragstellung der Fördermittel
falls erforderlich fachliche Baubegleitung
Sie suchen einen Energie-Effizienz-Experten?
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Hier finden Sie 13.000 gelistete Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die Kosten für eine umfangreiche Energieberatung belaufen sich z.B. für ein Einfamilienhaus mit ca. 150 m2 auf ca. € 600,-, für ein Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Wohnparteien auf ca. € 1.400,- bis € 1.600,-.
In Deutschland sind rund 13.000 Expertinnen und Experten gelistet, die nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind. Mit ihrem Fachwissen decken sie die gesamte Gebäudebandbreite ab und beraten sowohl Privat- als auch Gewerbekunden und kommunale Institutionen. Zudem sind sie entsprechend ihrer Qualifikation für die jeweiligen Förderprogramme antragsberechtigt.
Jeder, der energetische Fördermaßnahmen vornimmt und staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet einen Energie-Effizienz-Experten hinzuziehen. Nur dieser sichert die Qualität von Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden und verhindert, dass erwartete Einsparungen nicht erreicht werden. Damit werden bundeseinheitliche Standards etabliert, die notwendig sind, um klimapolitische Ziele umzusetzen.
Dokumente, welche Sie für Ihren Energie-Effizienz-Experten bereithalten müssen, sind:
Energiekostenabrechnungen der letzten Jahre
Baupläne Ihres Wohngebäudes
ein aktuelles Abgasprotokoll des Schornsteinfegers
Fotos des Projektes
Fördermittel-Assistent des VFF (Fachverband Fenster + Fassade)
In wenigen Schritten zur individuellen Förderauskunft
Mit dem Fördermittel-Assistenten stellt der Fachverband Fenster + Fassaden einen kostenlosen Förderrechner zur Ermittlung der passenden Förderangebote zur Verfügung. Dieser Rechner hat Zugriff auf alle rund 3.000 Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland. Standortgenau und unverbindlich haben Sie hier die Möglichkeit, sich alle Bundes-, Landes- und regionalen Förderprogramme anzeigen zu lassen und als PDF-Dokument zu downloaden.
Geänderte Rahmenbedingungen, unterschiedliche Förderprogramme, neue Verordnungen - schnell, leicht und einfach finden Sie hier alle Förderangebote.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Förderung Ihrer Fenster und Haustür
Wir empfehlen eine Einhaltung der folgenden Reihenfolge, damit Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen im vollen Umfang gefördert bekommen:
1. Einholen von Angeboten
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot Ihrer neuen Fenster. Hier ist es wichtig uns mitzuteilen, dass Sie vorhaben, Fördermaßnahmen zu beantragen. Nur mit dieser Information können wir bei der Kalkulation darauf achten, dass die förderfähigen, technischen Voraussetzungen der neuen Fenster erfüllt sind.
2. Beauftragen eines Energie-Effizienz-Experten
Die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten ist für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln bei energetischen Sanierungsmaßnahmen verpflichtend. Damit wird garantiert, dass Sanierungen nach einem bundeseinheitlichen Standard zur Realisierung politischer Klimaziele durchgeführt werden. Der unabhängige Energieberater prüft, ob alle technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und stellt Ihnen eine Bestätigung Ihres Antrages auf Fördermittel (BzA) bei der BAFA oder KfW aus. Die Kosten für den Experten werden ebenfalls gefördert und können gleich in den Antrag mit aufgenommen werden. Einen Energie-Effizienz-Experten finden Sie hier.
3. Stellen des Antrages auf Fördergelder
Einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie einen Fenstertausch, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen. Die Antragstellung kann nach einer kostenfreien Registrierung über die Website des BAFA vorgenommen werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
Für eine Komplettsanierung, den Neubau oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauseskönnen zinsgünstige Kredite über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Bevor Tilgungszuschüsse bei der KfW beantragt werden können, sollten Sie einen Kredit mit Ihrem Finanzierungspartner vereinbart haben. Dafür muss die BzA (Bestätigung zum Antrag) Ihres Energieberaters beigefügt werden.
4. Erhalten der Förderzusage
Es ist möglich, dass Sie den Status der Bearbeitung Ihres Antrages online zu verfolgen. Eine endgültige Zusage kann jedoch mehrere Monate aufgrund der Vielzahl an Anträgen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen erst nach einer Zusage mit der Auftragsvergabe zu beginnen.
5. Vergeben des Auftrages
Mit dem Erhalt der Zusage können Sie den Auftrag vergeben und mit der Sanierungsmaßnahme beginnen. Nur mit der Beauftragung eines Fachbetriebes wie uns erhalten Sie im Nachhinein die Fördergelder, da es hierfür offizieller Belege bedarf.
6. Einreichen der Nachweise
Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme prüft Ihr Energie-Effizienz-Experte diese, damit sichergestellt werden kann, ob die Maßnahmen wie im Sanierungsplan festgelegt, umgesetzt worden sind. Ausschließlich dann stehen Ihnen die staatlichen Fördermittel zu. Haben Sie das Förderprogramm der BAFA genutzt, wird Ihnen nun ein technischer Projektnachweis (TPN) durch Ihren Energieberater ausgestellt. Über die Website des BAFA muss dieses Dokument nun hochgeladen werden.
7. Auszahlung der Fördermittel
Das BAFA überprüft nun alle Unterlagen und zahlt den vereinbarten Zuschuss aus. 2022 betrug die Zeit zwischen Antragstellung und Auszahlung im Schnitt 24 Wochen. Sollte es länger dauern, empfiehlt das BAFA über das Kontaktformular oder telefonisch unter 06196 908-1625 nachzufragen.
Sie möchten energetisch sanieren?
Mit Hilfe eines Energie-Effizienz-Experten haben Sie bereits eine Bestandaufnahme Ihrer Immobilie vorgenommen und suchen nun nach einem kompetenten Fachbetrieb, der den Austausch Ihrer Fenster und Haustür ausführt?
Mit den Fenstersystemen unseres Lieferanten Schüco erreichen unsere Produkte eine sehr gute Wärmedämmung und sparen dadurch hohe Energiekosten – das steigert den Wert Ihres Hauses und schont zugleich die Umwelt.
Kundenmeinungen
Danke liebe Kunden, dass Sie uns vertrauen. Unser Team freut sich über alle Ihre Nachrichten und ist erfüllt davon Sie überzeugt und begeistert zu haben. Wir versprechen Ihnen weiterzumachen und dabei noch besser zu werden.
Mail an die Verkaufsleitung
28.04.2022
Das Warten hat sich gelohnt - trotz der langen Lieferzeiten im Baugewerbe konnten wir unserem Gutshaus mit den Fenstern und der wunderschönen Holzhaustür von Fresand ein stilvolles Gesicht geben. Die kennen sich echt aus - alle Werte sind top erfüllt und die Fördermittel auf den Weg gebracht.
Mail an die Bauleitung
22.10.2022
Wir freuen uns! Alles klappte einwandfrei. Die neuen Holz Fenster wurden nach einer super Beratung nach unseren Wünschen hergestellt. Besonders toll fanden wir, dass unser Bauleiter immer für uns da war und uns alles erklärte!
Erzählen Sie uns von ihrem Vorhaben?
Ja, ich bin ...
News
Hier finden Sie viele hilfreiche Artikel, Tipps & Tricks sowie interessante Neuigkeiten zu unseren Fenstern, Haustüren und Produktergänzungen, sowie natürlich zu uns selbst und unserer Unternehmensphilosophie. Lassen Sie sich inspirieren und erfahren Sie mehr über uns und unsere Lösungen für Eigenheime.
Are you ready? Attention – Go! Auf der 85. Warnemünder Woche, der drittgrößten Regatta-Veranstaltung Deutschlands, war mit internationalen Segelwettbewerben auf dem Wasser, vielfältigen Strandsportarten, sowie einem bunten Rahmenprogramm an Land…
Kürzlich unternahmen die Mitglieder des Vereins “Fischkutter Odin III e.V.”, deren Vereinsvorsitzender unser Geschäftsführer Harald Frehse ist, eine Ausfahrt auf die Ostsee. Bei herrlichem Wetter legte das Vereinsschiff “Odin III”,…
Wir begrüßten am 01. September unsere drei neuen Azubis zu ihrem Start in einen neuen Lebensabschnitt und heißen sie herzlich Willkommen! So freuen wir uns, dass wir erstmals unseren Ausbildungsberuf…
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Wartungsarbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Zudem ist keine Barzahlung vor Ort möglich.