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Fresand GmbH
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Niederlassung Hamburg
Fördermittel nach der Sanierungsmaßnahme zu beantragen, ist nicht möglich. Die Fördermittel müssen immer vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme beantragt und bewilligt werden. Erst mit der Förderzusage dürfen Sie beginnen. Haben Sie die Beantragung bei dem BAFA verpasst, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Sanierungsmaßnahme steuerlich über Ihre Einkommenssteuerklärung ( §35c EStG) geltend zu machen.
Weiterführende Informationen zur steuerlichen Geltendmachung in Ihrer Steuererklärung finden Sie hier.