Musterausstellungen &
Kundenzentren

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Wartungsarbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Zudem ist keine Barzahlung vor Ort möglich.

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Niederlassung Hamburg

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    09.00 - 15.00 Uhr
    Freitag
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    Die Ausstellung kann innerhalb der Öffnungszeiten besichtigt werden. Eine Kundenberatung findet nach vorheriger Terminabsprache statt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    An den Freitagen, den 3.10.2025 und 31.10.2025, bleibt unsere Musterausstellung geschlossen.

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Kann ich Fördermittel auch nach der Sanierungsmaßnahme beantragen?

Fördermittel nach der Sanierungsmaßnahme zu beantragen, ist nicht möglich. Die Fördermittel müssen immer vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme beantragt und bewilligt werden. Erst mit der Förderzusage dürfen Sie beginnen. Haben Sie die Beantragung bei dem BAFA verpasst, haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Sanierungsmaßnahme steuerlich über Ihre Einkommenssteuerklärung ( §35c EStG) geltend zu machen.

Weiterführende Informationen zur steuerlichen Geltendmachung in Ihrer Steuererklärung finden Sie hier.

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