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Kann ich Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich geltend machen?

Ja, Sanierungsmaßnahmen sind auch steuerlich geltend zu machen. Dafür müssen Sie als Eigentümer Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen. Zu beachten ist hier, dass keine staatlichen Fördergelder beantragt worden sind – der Steuerbonus gilt hier als Alternative zu Zuschüssen des BAFA und Krediten der KfW.
Steuerliche Begünstigungen im Bestand sind:


1.) §35a EStG: haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
 Steuerliche Begünstigung je Kalenderjahr
 20 % auf maximal € 6.000,-
 Belege durch Nachweise sind beim Finanzamt einzureichen


2.) §35c EStG: Modernisierungsmaßnahmen bei zu eigen genutzten Gebäuden
 Steuerliche Begünstigung von max. € 40.000,- Invest auf drei Jahre
 Bestätigung durch Personen nach §88 GEG
 50 % Kosten des Energieberaters nach BAFA/Energie-Effizienz-Experten


3.) §10 EStG: Steuerbegünstigungen Denkmal
 Steuerliche Begünstigung von max. € 90.000,- (9 % über 10 Kalenderjahre als Sonderausgabe)

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