Ja, Sanierungsmaßnahmen sind auch steuerlich geltend zu machen. Dafür müssen Sie als Eigentümer Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen. Zu beachten ist hier, dass keine staatlichen Fördergelder beantragt worden sind – der Steuerbonus gilt hier als Alternative zu Zuschüssen des BAFA und Krediten der KfW.
Steuerliche Begünstigungen im Bestand sind:
1.) §35a EStG: haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Steuerliche Begünstigung je Kalenderjahr
20 % auf maximal € 6.000,-
Belege durch Nachweise sind beim Finanzamt einzureichen
2.) §35c EStG: Modernisierungsmaßnahmen bei zu eigen genutzten Gebäuden
Steuerliche Begünstigung von max. € 40.000,- Invest auf drei Jahre
Bestätigung durch Personen nach §88 GEG
50 % Kosten des Energieberaters nach BAFA/Energie-Effizienz-Experten
3.) §10 EStG: Steuerbegünstigungen Denkmal
Steuerliche Begünstigung von max. € 90.000,- (9 % über 10 Kalenderjahre als Sonderausgabe)