Die zwei am meisten genutzten, staatlichen Förderungen im Zuge von Sanierungsmaßnahmen kommen von dem BAFA und der KfW. In der Vergangenheit war nicht immer ersichtlich, für welche Maßnahme, welches Programm greift. Das Fördersystem ist seit dem 01.01.2023 daher stark vereinfacht worden. Die Grundregel lautet:
• das Förderprogramm der BAFA greift bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, sowie einer Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, es ist aber an die Erfüllung technischer Mindestanforderungen geknüpft.
• Für Komplettsanierungen (systemischen Maßnahmen), den Neubau oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses können zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bei der KfW beantragt werden.
Weiterführende Informationen zu den staatlichen Förderprogrammen finden Sie hier.