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Wer stellt die Förderanträge?

Wer Förderanträge stellen darf, ist gesetzlich geregelt. Im Rahmen Ihrer Antragstellung auf Fördergelder ist es laut BEG zwingend erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten hinzuzuziehen. Nur dieser ist antragsberechtigt. Er ist für die Einhaltung der bundeseinheitlichen Qualitätsstandards verantwortlich und verhindert, dass erwartete Einsparungen nicht erreicht werden.

Weiterführende Informationen rund um eine energetische Sanierung finden Sie hier.

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