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Wer Förderanträge stellen darf, ist gesetzlich geregelt. Im Rahmen Ihrer Antragstellung auf Fördergelder ist es laut BEG zwingend erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten hinzuzuziehen. Nur dieser ist antragsberechtigt. Er ist für die Einhaltung der bundeseinheitlichen Qualitätsstandards verantwortlich und verhindert, dass erwartete Einsparungen nicht erreicht werden.
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