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Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Wartungsarbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Zudem ist keine Barzahlung vor Ort möglich.

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    Am Freitag, den 19.04.2024, bleibt die Ausstellung aufgrund einer internen Schulung geschlossen.

    Die Ausstellung kann besichtigt werden. Eine Kundenberatung findet nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Wie sieht ein Fahrplan für das Bekommen von staatlichen Fördermitteln aus?

Unsere To-Do-Liste für Staatliche Fördermittel

Folgende Reihenfolge empfehlen wir, damit Sie Ihre Sanierungsmaßnahme in vollem Umfang gefördert bekommen:

  1. Einholen von Angeboten
    • Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot Ihrer neuen Fenster. Hier ist es wichtig uns mitzuteilen, dass Sie vorhaben, Fördermaßnahmen zu beantragen. Nur mit dieser Information können wir bei der Kalkulation darauf achten, dass die förderfähigen, technischen Voraussetzungen der neuen Fenster erfüllt sind.
  2. Beauftragen eines Energie-Effizienz-Experten
    • Die Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten ist für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln bei energetischen Sanierungsmaßnahmen verpflichtend. Damit wird garantiert, dass Sanierungen nach einem bundeseinheitlichen Standard zur Realisierung politischer Klimaziele durchgeführt werden. Der unabhängige Energieberater prüft, ob alle technischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und stellt Ihnen eine Bestätigung Ihres Antrages auf Fördermittel (BzA) bei der BAFA oder KfW aus. Die Kosten für den Experten werden ebenfalls gefördert und können gleich in den Antrag mit aufgenommen werden. Einen Energie-Effizienz-Experten finden Sie hier.
  3. Stellen des Antrages auf Fördergelder
    • Einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie einen Fenstertausch, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen. Die Antragstellung kann nach einer kostenfreien Registrierung über die Website des BAFA vorgenommen werden. Das Antragsformular finden Sie hier.
    • Für eine Komplettsanierung, den Neubau oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses können zinsgünstige Kredite über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Bevor Tilgungszuschüsse bei der KfW beantragt werden können, sollten Sie einen Kredit mit Ihrem Finanzierungspartner vereinbart haben. Dafür muss die BzA (Bestätigung zum Antrag) Ihres Energieberaters beigefügt werden.
  4. Erhalten der Förderzusage
    • Es ist möglich, dass Sie den Status der Bearbeitung Ihres Antrages online zu verfolgen. Eine endgültige Zusage kann jedoch mehrere Monate aufgrund der Vielzahl an Anträgen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen erst nach einer Zusage mit der Auftragsvergabe zu beginnen.
  5. Vergeben des Auftrages
    • Mit dem Erhalt der Zusage können Sie den Auftrag vergeben und mit der Sanierungsmaßnahme beginnen. Nur mit der Beauftragung eines Fachbetriebes wie uns erhalten Sie im Nachhinein die Fördergelder, da es hierfür offizieller Belege bedarf.
  6. Einreichen der Nachweise
    • Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme prüft Ihr Energie-Effizienz-Experte diese, damit sichergestellt werden kann, ob die Maßnahmen wie im Sanierungsplan festgelegt, umgesetzt worden sind. Ausschließlich dann stehen Ihnen die staatlichen Fördermittel zu. Haben Sie das Förderprogramm der BAFA genutzt, wird Ihnen nun ein technischer Projektnachweis (TPN) durch Ihren Energieberater ausgestellt. Über die Website des BAFA muss dieses Dokument nun hochgeladen werden.
  7. Auszahlung der Fördermittel
    • Das BAFA überprüft nun alle Unterlagen und zahlt den vereinbarten Zuschuss aus. 2022 betrug die Zeit zwischen Antragstellung und Auszahlung im Schnitt 24 Wochen. Sollte es länger dauern, empfiehlt das BAFA über das Kontaktformular oder telefonisch unter 06196 908-1625 nachzufragen.
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