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Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Wartungsarbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Zudem ist keine Barzahlung vor Ort möglich.

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    Am 1. und 10. Mai 2024 bleibt die Ausstellung geschlossen.

    Die Ausstellung kann besichtigt werden. Eine Kundenberatung findet nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Interne Hinweisgeberstelle – Was können wir für Sie tun?

Sie als Mitarbeiter oder Dienstleister oder Kunden haben Hinweise oder den Verdacht auf eine möglicherweise rechtswidrige Handlung von Mitarbeitern unseres Unternehmens?
Dann gibt es neben der Möglichkeit der direkten Beschwerde bei unserer Geschäftsführung weitere gesetzliche Anforderungen, die wir gern erfüllen.

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), hat Deutschland eine EU-Richtlinie nun auch national umgesetzt. Menschen, die auf mögliche Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen hinweisen wollen, sollen das einfach und ohne Angst vor Repressalien (wie beispielsweise Abmahnungen, Versagung eine Beförderung, Disziplinarverfahren oder Mobbing) tun können. Gleichzeitig sollen aber auch die Unternehmen die möglichen gemeldeten Verstöße ernst nehmen und dabei gleichzeitig andere möglicherweise betroffene Personen vor unrechtmäßigen Nachteilen schützen.

Unsere Interne Meldestelle
Wir haben uns dem Anliegen einer kompetenten und glaubwürdig unabhängigen internen Meldestelle angenommen und die ECOVIS Keller Rechtsanwälte aus Rostock mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle beauftragt, die von Hinweisgebern auch anonyme Hinweise aufnimmt und unabhängig bearbeitet. Die Hinweisgeber sollen damit vor möglichen Nachteilen durch das betroffene Unternehmen oder den Mitarbeitern effektiv geschützt werden. Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Meldestelle und über das eingerichtete Online-Meldetool erfolgen. Das entsprechende Tool ist online direkt bei ECOVIS zu erreichen: 

https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/

Nutzerdaten oder vorherige Zugangsrechte sind nicht erforderlich.

Durch das dort eingerichtete Verfahren wird bereits bei der Übermittlung der Informationen auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebers technisch sichergestellt und die Verschlüsselung der Übermittlung gewährleistet. Ihnen wird im letzten Schritt der Online-Meldung ein Aktenzeichen angezeigt! Schreiben Sie sich dieses Aktenzeichen bitte unbedingt auf und verwahren es vertraulich. Nur mit diesem Aktenzeichen kann Ihnen im Falle einer Meldung Auskunft durch die Meldestelle zum weiteren Vorgehen bei den Folgemaßnahmen erteilt werden. Daneben ist natürlich auch die schriftliche, telefonische und elektronische Kommunikation bis hin zu persönlichen Besprechungen kostenfrei für Hinweisgeber möglich.

Bitte wenden Sie sich an:

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle der FRESAND GmbH
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller / Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Tel.: 0381 – 12 88 49 0

E-Mail: meldestelle380@ecovis.com

Internet: Meldestelle – Datenschutz-Beratung (ecovis.com)

Daneben wurden zugleich Behörden als externe Meldestellen errichtet, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Anliegen innerhalb des Unternehmens unzureichend vertreten fühlt. Einzelne Meldungen an die externe Meldestelle können von Hinweisgebern online unter folgendem Link eingereicht werden: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).

Als externe Meldestelle ist bisher das Bundesamt für Justiz gesetzlich bestimmt.

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