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Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Wartungsarbeiten nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden. Zudem ist keine Barzahlung vor Ort möglich.

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    Am 1. und 10. Mai 2024 bleibt die Ausstellung geschlossen.

    Die Ausstellung kann besichtigt werden. Eine Kundenberatung findet nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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BAFA-Förderung 2024 – Was ist neu?

Mit dem Beginn des Jahres 2024 traten neue Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – in Kraft. Innerhalb dieses Förderprogrammes des Bundes kann der Sanierer staatliche Fördermittel bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energie sparen und damit das Klima schützen, erhalten. Einzelmaßnahmen – kurz EM – sind einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. ein Fenstertausch, welche durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit Zuschüssen gefördert werden.

Seit dem 01.01.2024 gelten Änderungen, die insbesondere das Verfahren für die Antragstellung beim BAFA betreffen. So ist es neu, dass zunächst Angebote vom Fachunternehmer für die geplante Maßnahme eingeholt werden müssen, spätestens zur Antragstellung bei dem BAFA sogar ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen muss. Nur, wenn ein konkreter Vertrag vorliegt, kann die Förderung beantragt werden. Hierauf bezogen, haben wir unsere Vertragsbedingungen für unsere Kunden angepasst: bindend für den Start der Maßnahme bei der FRESAND GmbH ist allerdings der Zuwendungsbescheid des BAFA, welcher uns vorgelegt werden muss. Erst dann werden wir mit dem Aufmaß und der Montage beginnen. Zum allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht es hier entlang.

Zudem ist für die Antragstellung kein externer Energie-Effizienz-Experte mehr notwendig. Wir empfehlen stets das Hinzuziehen eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP). Damit gilt der iSFP als Wegweiser für eine nachhaltige Sanierung und erhöht den Fördersatz um 5 % auf insgesamt 20%, wodurch die Sanierung einer Einzelmaßnahme mit BAFA-Förderung für Eigentümer noch attraktiver wird. Das Beratungshonorar für die Erstellung des iSFP durch den Energie-Effizienz-Experten wird von der BAFA in Höhe von 80 % bezuschusst.

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