Fördermittel für Energieberatung
Die Kosten für eine Energieberatung müssen Sie nicht alleine tragen. Das BAFA bezuschusst direkt den Energie-Effizienz-Experten mit einer Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal € 1.300,- bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal € 1.700,- bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Wohingegen die KfW indirekt über den Kredit mit einem Tilgungszuschuss die Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten fördert.
Hier erfahren Sie mehr über die Arbeit eines qualifizierten Energie-Effizienz-Experten.