Pflicht zur Energieberatung seit 2020
Sobald größere Sanierungsmaßnahmen geplant sind oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft wird, ist ein Gespräch mit einem Energieberater seit 2020 erforderlich. Das Hinzuziehen eines Energie-Effizienz-Experten in folgenden Fällen ist laut GEG gesetzlich vorgeschrieben:
- Bei einer so umfangreichen Sanierung, dass Berechnungen für das ganze Wohngebäude angestellt und Energiebilanzen demnach erstellt werden müssen.
- Im Falle eines Verkaufs hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen.
Die Energieberatung ist dann Pflicht, wenn diese kostenlos angeboten wird.